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Die neue Landnahme - eine Entwicklungschance?

Juni 2009: Ausländische Investoren zeigen wachsendes Interesse an Land in Afrika, Asien, Lateinamerika und Zentralasien, nicht zuletzt motiviert durch die steigenden Nahrungsmittelpreise und die Nachfrage nach Agrartreibstoffen. Ein Beispiel für dieses „Off shore-farming“, das weltweit Schlagzeilen machte, ist der Vertrag, den Daewoo Logistics aus Südkorea im Juli 2008 mit der Regierung von Madagaskar abschloss. Das Unternehmen wollte 1,3 Mio. Hektar, die Hälfte der landwirtschaftlichen Nutzfläche der Insel, pachten, um unter anderem Futtermais anzubauen. Internationale Finanz- und Entwicklungsorganisationen wie die Weltbank und die FAO sehen darin Wasser auf die Mühlen ihrer Bemühungen, die Landwirtschaft wieder zum Zugpferd für Wirtschaftswachstum und Entwicklung zu machen, und begrüßen die „Entwicklungschancen“, die diese Investitionen eröffnen würden.

 

Riskantes Spiel

Auch wenn das ganze Ausmaß dieser Landnahmen aufgrund von Intransparenz und Vermischung von Absichtserklärungen und wirksamen Verträgen unklar ist – auf viele Länder, die in den Augen von Regierungen und Investoren „ungenutzte“ oder „untergenutzte“ Landreserven haben, rollt eine Lawine zu: Die UN-Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation FAO errechnete, dass allein in fünf Ländern in Afrika südlich der Sahara – Äthiopien, Ghana, Madagaskar, Mali und Sudan – seit 2004 Vereinbarungen über annähernd 2,5 Mio. Hektar Land abgeschlossen wurden. Das Internationale Forschungsinstitut für Ernährungspolitik, IFPRI, schätzt, dass seit 2006 bis zu 20 Millionen Hektar Land in Entwicklungsländern von ausländischen Investoren gekauft oder gepachtet wurden.

Zwar sieht zum Beispiel die FAO durchaus Risiken in dieser Entwicklung. So bevorzugen Investoren großflächige Monokulturen mit Genpflanzen, Agrarchemie und Mechanisierung, mit nachteiligen Folgen für die Umwelt und die kleinbäuerliche Landwirtschaft. Dazu kommen zunehmend Investmentfirmen, die in der Spekulation mit Nahrungsmitteln und Land renditeträchtige Perspektiven sehen, für deren Realisierung allerdings aus dem Boden mehr heraus geholt werden muss, als es afrikanische oder asiatische Bäuerinnen gegenwärtig tun. So besteht die Gefahr, dass die lokale Bevölkerung vertrieben wird. Ihre Landrechte sind oft ungesichert und nicht registriert, ihre politische Verhandlungsmacht verglichen mit den Investoren, die Kapital, Beschäftigung und Infrastrukturentwicklung versprechen, gering. Und „ungenutztes“ Land mit guten Böden und gesicherter Wasserversorgung, das für eine gewinnorientierte kommerzielle Landwirtschaft geeignet wäre, gibt es kaum noch.

So steht zu befürchten, dass diese Investitionen Armut und Ernährungsunsicherheit verschärfen, indem sie Subsistenzbäuerinnen und andere „unproduktive“ Landwirtschaft verdrängen – und das ausgerechnet im Namen der Ernährungssicherung. Denn Mais, Reis, Getreide, Gemüse oder Fleisch, die auf den Ländereien produziert werden sollen, sollen exportiert werden. Führende Länder bei der neuen Landnahme wie Südkorea, China, Indien und die Golfstaaten sind zunehmend auf Agrarimporte angewiesen und wollen nach den jüngsten spekulativen Preissprüngen dem Weltmarkt ihre eigene Ernährungssicherheit nicht mehr überlassen. Umgekehrt sind viele Zielländer der Landnahme selbst Importeure von Nahrungsmittel oder gar auf Nahrungsmittelhilfe angewiesen wie Kambodscha, Madagaskar und Äthiopien. Damit eröffnet sich die Perspektive, dass vor den Augen einer verarmten, hungernden Bevölkerung Nahrungsmittel exportiert würden - ein Konfliktpotenzial, dass die Investitionen in Frage stellen könnte und zum Beispiel dazu beitrug, dass die Ambitionen von Daowoo Logistics in Madagaskar inzwischen geplatzt sind.

Freiwillig und unverbindlich

Diese Risiken könnten jedoch durch freiwillige Richtlinien und Verhaltensregeln kontrolliert und „die Interessen sowohl der Gastländer als auch der Investoren harmoniert und maximiert werden“, verkündet zum Beispiel die japanische Regierung. In einem Vorschlag für den G8-Gipfel in Italien schlägt sie vor, wie gleichzeitig „verantwortungsbewusste Investitionen in die Landwirtschaft“ sichergestellt und die globale Nahrungsmittelproduktion gesteigert werden könnten – durch größere Transparenz bei den Verträgen, die Anerkennung bestehender Landrechte, die Beteiligung der lokalen Bevölkerung und die ökologische Nachhaltigkeit von Investitionsvorhaben. Um die Aussicht auf ihre Akzeptanz zu erhöhen, sollten die Richtlinien jedoch weder zu restriktiv noch verbindlich sein.

Auch die FAO preist die Vorteile der Investitionen wie Wirtschaftswachstum, höhere Staatseinnahmen und Entwicklungsperspektiven in ländlichen Regionen. Allerdings müssten Regierungen dafür sorgen, dass in den Verträgen Mindestanforderungen an Beschäftigung, den Ausbau der Infrastruktur, Verbesserungen für die lokale Bevölkerung und Umweltschutzmaßnahmen vereinbart werden. Entscheidungen müssten transparent sein, Bodenspekulation unterbunden und lokale Landrechte gesichert werden. Investoren ihrerseits sollten unter anderem die Zustimmung der lokalen Bevölkerung suchen, sie als Vertragsbauern einbinden und sich ihrer eigenen Verantwortung für die Respektierung der Menschenrechte bewusst sein und entsprechend „verantwortlich“ handeln.

Schöne Absichten, hehre Wünsche. Man braucht sich aber nur die Erfahrungen mit den Versuchen der Weltbank und anderer internationaler Entwicklungsorganisationen, Landrechte zu sichern und schwächere Bevölkerungsgruppen vor Vertreibung zu schützen, anzuschauen, um Zweifel zu bekommen, dass solche Richtlinien eine weitere Marginalisierung und Verdrängung der ländlichen Bevölkerung im allgemeinen und der indigenen Völker, der Hirten und der bäuerlichen Landwirtschaft im besonderen verhindern können. Bislang haben solche Reformen nur zu stärkerer Enteignung und zur Bildung mächtiger lokaler Grundbesitzer-Cliquen geführt.

Siehe Kommentar: Leitlinien für Landraub

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Link zur Studie: Land grab or development opportunity?